• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

VI. - Fahrerlaubnisregister

  • § 48 Registerführung und Registerbehörden
  • § 49 Zweckbestimmung der Register
  • § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
  • § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
  • § 52 Übermittlung
  • § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  • § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  • § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  • § 57 Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
  • § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
  • § 59 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
  • § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
  • § 61 Löschung der Daten
  • § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
  • § 63 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§ 57 Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke

Für die Übermittlung und Nutzung der nach § 50 gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt § 38, für statistische Zwecke § 38a und für gesetzgeberische Zwecke § 38b jeweils entsprechend.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de