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Zweiter Unterabschnitt - Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen

  • § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
  • § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
  • § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
  • § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
  • § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
  • § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
  • § 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
  • § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
  • § 28 (weggefallen)
  • § 29 Zweckbindung
  • § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
  • § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden
Stasi-Unterlagen-Gesetz
(Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - StUG)

§ 28 (weggefallen)

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