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Zweiter Abschnitt - Kosten des Verfahrens

  • § 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde
  • § 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
  • § 464b Kostenfestsetzung
  • § 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten
  • § 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
  • § 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten
  • § 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner
  • § 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
  • § 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme
  • § 468 Kosten bei Straffreierklärung
  • § 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige
  • § 470 Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags
  • § 471 Kosten bei Privatklage
  • § 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers
  • § 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren
  • § 472b Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
  • § 473 Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
  • § 473a Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 468 Kosten bei Straffreierklärung

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

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