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Erster Titel - Grundlagen der Strafbarkeit

  • § 13 Begehen durch Unterlassen
  • § 14 Handeln für einen anderen
  • § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
  • § 16 Irrtum über Tatumstände
  • § 17 Verbotsirrtum
  • § 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
  • § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
  • § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
  • § 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Strafgesetzbuch (StGB)

§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

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