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Dritter Abschnitt - Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen

  • § 15 Umsatzsteuer
  • § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
  • § 17 Dokumentenpauschale
  • § 18 Geschäftsreisen
  • § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
  • § 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
Steuerberatervergütungsverordnung
(Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften - StBVV)

§ 15 Umsatzsteuer

Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.

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