In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden

1. Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel,

2. Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann,

3. Offiziere auf Zeit,

4. Offiziere der Reserve.