• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Zweiter Teil - Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

  • § 34 Einleitung des Verteilungsverfahrens. Anwendbare Vorschriften
  • § 35 Antragsberechtigung
  • § 36 Anspruchsklassen
  • § 37 Zuständigkeit
  • § 38 Antrag
  • § 39 Festsetzung der Haftungssumme
  • § 40 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
  • § 41 Wirkungen der Eröffnung
  • § 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
  • § 43 Eintragung von angemeldeten Ansprüchen
  • § 44 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
  • § 45 Feststellung der Ansprüche
  • § 46 Verteilung
  • § 47 Verzeichnis der Ansprüche
  • § 48 Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A oder D
  • § 49 Kosten
Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung
(Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt - SVertO)

§ 43 Eintragung von angemeldeten Ansprüchen

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle trägt angemeldete Ansprüche wegen Personenschäden und Ansprüche wegen Sachschäden entsprechend § 13 Abs. 3 getrennt ein, wenn das Verteilungsverfahren im Rahmen der Anspruchsklasse A oder D für beide Arten von Ansprüchen eröffnet worden ist.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de