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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

  • § 18 Anwendbarkeit der nachfolgenden Bestimmungen
  • § 19 Heilung von Mängeln
  • § 20 Nutzungsentgelt
  • § 20a Beteiligung des Nutzers an öffentlichen Lasten
  • § 21 Gebrauchsüberlassung an Dritte
  • § 22 Zustimmung zu baulichen Investitionen
  • § 23 Kündigungsschutzfrist
  • § 23a Teilkündigung
  • § 24 Sonderregelungen für bewohnte Gebäude
  • § 25 Nutzungsrechtsbestellung mit Nutzungsvertrag
  • § 26 Mehrere Grundstückseigentümer
  • § 27 Entschädigung für Anpflanzungen
  • § 28 Überlassungsverträge zu Erholungszwecken
Schuldrechtsanpassungsgesetz
(Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet - SchuldRAnpG)

§ 18 Anwendbarkeit der nachfolgenden Bestimmungen

Auf Verträge über die Nutzung von Grundstücken zu anderen persönlichen Zwecken als Wohnzwecken nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind die nachfolgenden Bestimmungen anzuwenden.

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