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Abschnitt 2 - Abschlussprüfung
§ 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereich von Teil 1
§ 10 Inhalt von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen
§ 13 Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Schuhfertigerausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin - SchuhfAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.