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Unterabschnitt 2 - Posten der Passivseite
§ 16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1
§ 17 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Posten 2
§ 18 Rückstellungen – Posten 6
§ 19 Eigenkapital – Posten 11
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute - RechZahlV)
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.