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I. - Begriffsbestimmung
§ 1
Rinder-Deckinfektionen-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder - RDeckInfV)
§ 1
Im Sinne dieser Verordnung sind Deckinfektionen des Rindes die durch den Deckakt oder die künstliche Besamung übertragbaren Geschlechtskrankheiten des Rindes.