Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Teil 2 - Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
§ 9 Führung des Gesamtverzeichnisses
§ 10 Inhalt des Gesamtverzeichnisses
§ 11 Eintragungen in das Gesamtverzeichnis
§ 12 Berichtigung des Gesamtverzeichnisses
§ 13 Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis
§ 14 Suchfunktion
§ 15 Datensicherheit und Einsehbarkeit
Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
(Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer - RAVPV)
§ 14 Suchfunktion
Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion.
§ 7
gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.