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Kapitel 3 - Produktion

  • § 10 Eingang der Antragsdaten
  • § 11 Muster für den Personalausweis
  • § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis
  • § 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
  • § 13 Schnittstelle des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums
  • § 14 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
  • § 15 Übermittlung und Übersendung des Sperrkennworts an die Personalausweisbehörde
  • § 16 Übermittlung der Sperrsumme und des Sperrschlüssels an den Sperrlistenbetreiber
  • § 17 Übersendung der Geheimnummer, der Entsperrnummer und des Sperrkennworts
Personalausweisverordnung
(Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - PAuswV)

§ 11 Muster für den Personalausweis

Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.

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