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Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften

  • § 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
  • § 2 Auflösung
  • § 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
  • § 4 Erlöschen von Ansprüchen
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)

§ 2 Auflösung

Die Einrichtungen (§ 1) sind aufgelöst.

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