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Erster Unterabschnitt - Abstimmungsorgane

  • § 1 Abstimmungsleiter
  • § 2 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
  • § 3 Bildung der Abstimmungsausschüsse
  • § 4 Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
  • § 5 Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
  • § 6 Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
  • § 7 Beweglicher Abstimmungsvorstand
  • § 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
Neugliederungsdurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes - NeuGlV)

§ 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld

Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über Ehrenämter, den Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern und über das Erfrischungsgeld sind anzuwenden.

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