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Abschnitt 3 - Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden

  • § 14 Zuständigkeit
  • § 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
  • § 16 Meldepflicht
  • § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
  • § 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
  • § 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
  • § 21 Bußgeldvorschriften
Mindestlohngesetz
(Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG)

§ 14 Zuständigkeit

Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.

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