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Abschnitt 5 - Übergangs- und Schlussvorschriften

  • § 47 Ordnungswidrigkeiten
  • § 48 Behandlung laufender Pachtverträge
  • § 49 Übernahmerecht des Pächters
  • § 50 Übertragung übernommener Quoten
  • § 51 Ausnahmen
  • § 52 Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen
  • § 53 Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14
  • § 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
  • § 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten
  • § 56 Abweichung durch Landesrecht
  • § 57 Übergangsregelungen
  • § 58 Aufhebung von Vorschriften
  • § 59 (Inkrafttreten)
Milchquotenverordnung
(Verordnung zur Durchführung der EU-Milchquotenregelung - MilchQuotV)

§ 47 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Absatz 3 Nummer 3 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 37 Absatz 1 Satz 2 eine Tätigkeit aufnimmt,

2. entgegen § 37 Absatz 2 Milch anliefert,

3. entgegen § 38 Absatz 2 Satz 2 Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt,

4. entgegen § 39 Absatz 2 Satz 1 eine Vorauszahlung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Mindesthöhe erhebt,

5. entgegen § 45 Absatz 3 Satz 1 eine Unterlage nicht oder nicht ordnungsgemäß übergibt.

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