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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Maßschuhmacherausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin - MaßschuhmAusbV)
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2018 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin vom 11.
März 2004 (BGBl.
I S. 445) außer Kraft.