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Unterabschnitt 4 - Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
§ 17 Inhalt von Teil 2
§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19 Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
§ 20 Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Maßschuhmacherausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin - MaßschuhmAusbV)
§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schäften,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.