Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 3 - Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
§ 11 Inhalt von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
§ 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Maßschuhmacherausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin - MaßschuhmAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Maßschuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.