Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4. Umweltschutz,

5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,

6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen,

7. Einsatz von Arbeitsmitteln,

8. Annahme von Gütern,

9. Lagerung von Gütern,

10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern,

11. Versand von Gütern.