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Abschnitt 2 - Abschlussprüfung

  • § 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  • § 8 Inhalt von Teil 1
  • § 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
  • § 10 Prüfungsbereich Passagierprozesse
  • § 11 Prüfungsbereich Personal und Beschaffung
  • § 12 Inhalt von Teil 2
  • § 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
  • § 14 Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse
  • § 15 Prüfungsbereich Abfertigungsprozesse
  • § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  • § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau - LuftvKflAusbV)

§ 8 Inhalt von Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf

1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

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