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Abschnitt 5 - Schlußvorschriften
§ 17 Übergangsregelung
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung
(Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen - LuftRegV)
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.