Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Dritter Abschnitt - Beziehungen der Krankenkasse zu den Leistungserbringern
§ 15 Vertragsrecht
§ 16 (weggefallen)
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
§ 15 Vertragsrecht
Für die Beziehungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu den Leistungserbringern gelten die Vorschriften des Vierten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird.