Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 Berechnung des geschätzten Vertragswerts
§ 3 Laufzeit von Konzessionen
§ 4 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 5 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 6 Dokumentation und Vergabevermerk
Konzessionsvergabeverordnung
(Verordnung über die Vergabe von Konzessionen - KonzVgV)
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.