Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind:

1. „Gesamtvorhaben KONSENS“ das Zusammenwirken des Bundes und der Länder nach § 1,

2. „IT-Verfahren“ die Zusammenfassung mehrerer Software-Entwicklungen,

3. „Hauptversion“ eine neue Version einer Software mit signifikant erweiterter Funktionalität,

4. „Vorhabensplan“ der jährlich fortzuschreibende Plan der zu entwickelnden IT-Verfahren und Software,

5. „Sourcingstrategie“ die Entwicklung, Anpassung und Planung einer Beschaffungsstrategie zum Einsatz interner und externer Unterstützung,

6. „Architektur“ eine Beschreibung von IT-, Fach- und Betriebsarchitektur einschließlich der technischen Basis, auf der IT-Verfahren oder Software zur Umsetzung der festgelegten Anforderungen bereitgestellt werden müssen.