(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge in seinem Aufgabenbereich erkennen, analysieren und beurteilen kann.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:

    1. Tierschutzrecht,

    2. Arzneimittelrecht, Umgang mit Bioziden,

    3. Viehverkehrsverordnung,

    4. Qualitätssicherung und Dokumentation,

    5. Wirtschafts- und Sozialkunde, Wirtschaftsrecht,

    6. Leistungsbeschreibung und Abrechnung.

(3) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe praxisbezogene Fragestellungen aus den in Absatz 2 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.