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Abschnitt 8 - Einkommen, Einkommensberechnung

  • § 30 Einkommen
  • § 31 Bewertung von Sachbezügen
  • § 32 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • § 33 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
  • § 34 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
  • § 35 Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • § 36 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • § 37 Andere Einkünfte
  • § 38 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
  • § 39 Verlustausgleich
  • § 40 Maßgebender Zeitraum
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)

§ 39 Verlustausgleich

Ein Verlustausgleich zwischen einzelnen Einkunftsarten ist nicht vorzunehmen. In Härtefällen kann jedoch die jeweilige wirtschaftliche Lage der Einkommensbezieher berücksichtigt werden.

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