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Zweiter Abschnitt - Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 10 Grundsatz
§ 11 Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 12 Vergütung des Sachwalters
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
§ 10 Grundsatz
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts entsprechend, soweit in den §
§ 11
bis
13
nichts anderes bestimmt ist.