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Abschnitt 3 - Besondere Anforderungen an bedeutende Institute

  • § 17 Einstufung als bedeutendes Institut
  • § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
  • § 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
  • § 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
  • § 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
  • § 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
  • § 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
  • § 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
  • § 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
  • § 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
Institutsvergütungsverordnung
(Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten - InstitutsVergV)

§ 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien

Die Aufgaben und die organisatorische Einbindung des oder der Vergütungsbeauftragten sind in den Organisationsrichtlinien des Instituts darzustellen.

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