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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Hufbeschlagverordnung
(Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen - HufBeschlV)
§ 24 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.