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Erster Abschnitt - Bildung und Zusammensetzung von Heimbeiräten

  • § 1 Allgemeines
  • § 2 Aufgaben der Träger
  • § 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • § 4 Zahl der Heimbeiratsmitglieder
  • § 5 Wahlverfahren
  • § 6 Bestellung des Wahlausschusses
  • § 7 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • § 7a Wahlversammlung
  • § 8 Mithilfe der Leitung
  • § 9 Wahlschutz und Wahlkosten
  • § 10 Wahlanfechtung
  • § 11 Mitteilung an die zuständige Behörde
  • § 11a Abweichende Bestimmungen für die Bildung des Heimbeirates
Heimmitwirkungsverordnung
(Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes - HeimmwV)

§ 8 Mithilfe der Leitung

Die Leitung des Heims hat die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in dem erforderlichen Maße personell und sächlich zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

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