• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Unterabschnitt 3 - Vergabe von Konzessionen

  • § 148 Anwendungsbereich
  • § 149 Besondere Ausnahmen
  • § 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
  • § 151 Verfahren
  • § 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
  • § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
  • § 154 Sonstige anwendbare Vorschriften
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 148 Anwendungsbereich

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de