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Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
§ 17 Juristische Person; Formkaufmann
§ 18 Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern
§ 19 Gewinn- und Verlustverteilung
§ 20 Ausschluss der Gewinnverteilung
§ 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben
§ 21a Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung
§ 21b Mitgliederdarlehen
§ 22 Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
§ 22a Nachschusspflicht
§ 22b Zerlegung des Geschäftsanteils
§ 23 Haftung der Mitglieder
Genossenschaftsgesetz
(Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - GenG)
§ 18 Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern
Das Rechtsverhältnis der Genossenschaft und ihrer Mitglieder richtet sich zunächst nach der Satzung.
Diese darf von den Bestimmungen dieses Gesetzes nur insoweit abweichen, als dies ausdrücklich für zulässig erklärt ist.