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Abschnitt 6 - Fahrzeugregister

  • § 30 Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
  • § 31 Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
  • § 32 Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
  • § 33 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
  • § 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
  • § 35 Übermittlung von Daten an die Versicherer
  • § 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden
  • § 36a (weggefallen)
  • § 37 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
  • § 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
  • § 39 Abruf im automatisierten Verfahren
  • § 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
  • § 40 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
  • § 41 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
  • § 42 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
  • § 43 Übermittlungssperren
  • § 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
  • § 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr - FZV)

§ 36a (weggefallen)

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