• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Abschnitt 1 - Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • § 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
  • § 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
  • § 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
  • § 4 Verfahrenssprache
  • § 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
  • § 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
  • § 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
  • § 8 Behandlung des Antrags
  • § 9 Schlichtungsvorschlag
  • § 10 Kosten des Verfahrens
Finanzschlichtungsstellenverordnung
(Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren - FinSV)

§ 4 Verfahrenssprache

Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de