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1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag

  • § 2 Rechte und Pflichten der Vertragschließenden
  • § 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
  • § 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
  • § 5 Kündigung
  • § 6 Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen
  • § 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
  • § 8 Umgehungsverbot
  • § 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
  • § 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
  • § 11
Fernunterrichtsschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - FernUSG)

§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers

Bei einem Fernunterrichtsvertrag nach § 3 Absatz 2 steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356 und 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für finanzierte Fernunterrichtsverträge ist § 358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

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