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Buch 7 - Verfahren in Freiheitsentziehungssachen

  • § 415 Freiheitsentziehungssachen
  • § 416 Örtliche Zuständigkeit
  • § 417 Antrag
  • § 418 Beteiligte
  • § 419 Verfahrenspfleger
  • § 420 Anhörung; Vorführung
  • § 421 Inhalt der Beschlussformel
  • § 422 Wirksamwerden von Beschlüssen
  • § 423 Absehen von der Bekanntgabe
  • § 424 Aussetzung des Vollzugs
  • § 425 Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung
  • § 426 Aufhebung
  • § 427 Einstweilige Anordnung
  • § 428 Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung
  • § 429 Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde
  • § 430 Auslagenersatz
  • § 431 Mitteilung von Entscheidungen
  • § 432 Benachrichtigung von Angehörigen
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

§ 421 Inhalt der Beschlussformel

Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch

1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie

2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.

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