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II. - Beförderung von Personen

  • § 8 Ausschluß von der Beförderung. Bedingte Zulassung
  • § 9 Fahrausweise
  • § 10 Betreten der Bahnsteige
  • § 11 Fahrpreise
  • § 12 Erhöhter Fahrpreis
  • § 13 Unterbringung der Reisenden
  • § 14 Informationen
  • § 15 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt
  • § 16 Mitnahme von Handgepäck und Tieren
  • § 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
  • § 18 Fahrpreiserstattung
  • § 19 Meinungsverschiedenheiten
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)

§ 10 Betreten der Bahnsteige

Der Tarif kann bestimmen, daß Bahnsteige nur mit gültigem Fahrausweis oder Bahnsteigkarte betreten werden dürfen.

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