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Abschnitt 4 - Steuerfestsetzung und Erhebung

  • § 20 Steuerschuldner
  • § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
  • § 22 Kleinbetragsgrenze
  • § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
  • § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
  • § 25 (weggefallen)
  • § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
  • § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
  • § 28 Stundung
  • § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
  • § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
  • § 30 Anzeige des Erwerbs
  • § 31 Steuererklärung
  • § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
  • § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
  • § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
  • § 35 Örtliche Zuständigkeit
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

§ 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

In den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 kann der Steuerpflichtige verlangen, daß die Steuer in 30 gleichen jährlichen Teilbeträgen (Jahresbeträgen) zu entrichten ist. Die Summe der Jahresbeträge umfaßt die Tilgung und die Verzinsung der Steuer; dabei ist von einem Zinssatz von 5,5 Prozent auszugehen.

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