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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

  • § 1 Ziel des Gesetzes
  • § 2 Anwendungsbereich
  • § 3 Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
  • § 4 Feststellung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit, benachteiligungsfreie Entgeltsysteme
  • § 5 Allgemeine Begriffsbestimmungen
  • § 6 Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
  • § 7 Entgeltgleichheitsgebot
  • § 8 Unwirksamkeit von Vereinbarungen
  • § 9 Maßregelungsverbot
Entgelttransparenzgesetz
(Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern - EntgTranspG)

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.

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