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Abschnitt 3 - Datenschutzrechtliche Regelungen

  • § 8 Verarbeitung der erhobenen Daten
  • § 9 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
  • § 10 Datenübermittlung an die Kommission
  • § 11 Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten
  • § 12 Errichtung einer Datenbank
  • § 13 Datenschutzrechtliche Verantwortung
  • § 14 Einsichtnahme
Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
(Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz - EnSTransV)

§ 14 Einsichtnahme

Die nach dieser Verordnung erhobenen Daten sind ausschließlich über die allgemein zugängliche Internetseite nach § 3 Absatz 4 einsehbar. Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte bleiben unberührt.

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