Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch

1. einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von

    a) 2 800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und

    b) 2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,

2. eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf

    a) 6 500 Megawatt im Jahr 2020 und

    b) 15 000 Megawatt im Jahr 2030,

3. einen jährlichen Brutto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 2 500 Megawatt und

4. einen jährlichen Brutto-Zubau von Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von

    a) 150 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und

    b) 200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022.