Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) ermittelt für jedes Jahr, beginnend mit dem Jahr 2009, den nationalen Durchschnitt der Direktzahlungen je Hektar nach Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 2 und 3 und Absatz 4 Unterabsatz 2 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und macht diese Beträge im Bundesanzeiger bekannt.