Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

1. das Aktenzeichen der Anmeldung,

2. den Namen des Anmelders und

3. das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.