Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören

1. ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,

2. Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen anlässlich privater Auslandsreisen, und

3. sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.