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3. - Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Befalls mit dem Kleinen Beutenkäfer
§ 18
§ 19
§ 20
Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
§ 20
Die zuständige Behörde macht den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer öffentlich bekannt.