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Untertitel 2 - Ersitzung

  • § 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
  • § 938 Vermutung des Eigenbesitzes
  • § 939 Hemmung der Ersitzung
  • § 940 Unterbrechung durch Besitzverlust
  • § 941 Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
  • § 942 Wirkung der Unterbrechung
  • § 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge
  • § 944 Erbschaftsbesitzer
  • § 945 Erlöschen von Rechten Dritter
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 944 Erbschaftsbesitzer

Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.

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