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Untertitel 1 - Rücktritt

  • § 346 Wirkungen des Rücktritts
  • § 347 Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt
  • § 348 Erfüllung Zug-um-Zug
  • § 349 Erklärung des Rücktritts
  • § 350 Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung
  • § 351 Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts
  • § 352 Aufrechnung nach Nichterfüllung
  • § 353 Rücktritt gegen Reugeld
  • § 354 Verwirkungsklausel
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 349 Erklärung des Rücktritts

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

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