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Teil 5 - Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes

  • § 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • § 31 Eingliederungshilfen
  • § 32 Einarbeitungszuschuss
  • § 33 Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
  • § 34 Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • § 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • § 36 Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
  • § 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
Berufsförderungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten - BFöV)

§ 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes

Für die Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes wird bei dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und bei den Karrierecentern der Bundeswehr ein Job-Service eingerichtet.

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